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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Die BEG fasst bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BEG EM: BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung

Für die Förderung von einzelnen Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung von Altenbauten beitragen, gibt es eine eigene Richtlinie: die Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dazu zählen unter anderem der Heizungstausch, wenn erneuerbare Energien genutzt werden, und die Heizungsoptimierung. Für die Zuschussförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Die einmaligen Zuschüsse gibt es, als prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten, bis 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der Eigenanteil kann bis zu dieser Höchstgrenze auch mit einem zinsverbilligten KfW-Förderkredit finanziert werden. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ist, richtet sich nach der CO2-Einsparung durch die neue Heizung. Ölheizungen erhalten deswegen auch keine Förderung mehr. Im Gegenteil: Wenn Sie stattdessen eine Wärmepumpe einbauen, übernimmt der Staat 45 Prozent der Kosten. Beim Tausch gegen eine Gas-Hybridheizung sind es auch satte 40 Prozent (siehe Tabelle).

Modernisierung
Förderung
iSFP 1)
Bonus
Austauschprämie
Ölheizung
Maximal mögliche
Förderung
Anlagentechnik Lüftungsanlagen 20% + 5% - = 25%
„Efficiency Smart Home“ und Energiemanagement 20% + 5% - = 25%
Klimaanlagen <12 kW (Nichtwohngebäude) 20% + 5% - = 25%
Anlagen zur Wärmeerzeugung Wärmepumpe 35%2) + 5% + 10% = 50%
Solaranlage 30%2) + 5% - = 35%
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE Hybride)3) 35%2) + 5% + 10% = 50%
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30%2) + 5% + 10% = 45%
Gas-Hybridheizung, Renewable Ready (spätere Einbindung erneuerbarer Wärmeerzeugung) 20% + 5% - = 25%
Der Eigenanteil kann bis zur Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit mit einem zinsverbilligten Förderkredit finanziert werden.
1) Auf sämtliche Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Der genannte maximale Förderbetrag vom Staat versteht sich inklusive 5%, wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist.
2) Die BEG des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt diese Förderung bis zu einer Investitionssumme von max. 60.000 Euro je Wohneinheit. Die Fördergrundlage (100 %) setzt sich zusammen aus den Ausgaben für: die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme des Heizsystems, die Installation von Speichern und Regelungen sowie aus den Kosten für strukturelle Arbeiten (z. B. die Deinstallation oder Entsorgung des alten Heizsystems oder die Optimierung des bestehenden Heizungsverteilsystems, etwa durch Flachheizkörper).
3) Kombination einer Biomasse-, Wärmepumpen und/oder Solarkollektoranlage
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